Das alte leidige Spiel mit dem BW Ticket

Ich sitze gerade im Zug auf dem Weg nach Hause. Natürlich fahre ich mal wieder mit dem BW-Ticket, da es mit der Bahn anders nicht billiger geht.

Bei der Fahrkartenkontrolle kurz hinter Hausdach meinte der Schaffner dann ich hätte ja meinen Namen eintragen müssen.

Ich antworte dann gerne, wenn sie mir einen Kugelschreiber haben! dann werde ich das natürlich gleich machen.

Daraufhin war der gute Schaffner „leicht“ genervt. Ich solle mir doch mal das Ticket genau durchlesen! Seit 7 Jahren steht da drauf, dass man unterschreiben muss. Es sei ja nicht so schwer sich vor der Reise einen Kugelschreiber zu besorgen.

Nun habe ich mir mal das Ticket genauer angeschaut. Dabehalten Hinweis sehe ich nirgends.

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Oben steht Gültig am 07.02.14
Dann viel bla bla in welchen Zügen das Ticket gültig ist.
Dann der für mich spannende Teil:
Nicht übertragbar, kein Umtausch, keine Erstattungen
Bitte vor Reiseantritt ausfüllen

Es ist ja nur eine Bitte, kein muss. Was meinen denn die Juristen unter euch?
Meiner Ansicht nach ist das Ticket auch so gültig.

Ich werde jetzt mal in den Beförderungsbedingungen der Bahn wühlen. Mal schauen was sich da so findet.

Update
In den Beförderungsbedingungen steht, dass das Ticket ohne Unterschrift nicht gültig ist.
Dann müsste aber meinem Gefühl nach ein anderer Text auf dem Ticket stehen.
Spannend ist auch die Frage ob das so überhaupt geht.
Ich habe ja mein Geld für das Ticket schon bezahlt! also müsste es eigentlich schon gültig sein.
Man könnte ja auch direkt am Automat die Eingabe des Namens fordern.
Auf dem Rückweg bin ich der Situation aus dem Weg gegangen.
Ich habe einfach ein Handyticket gekauft.